Die Schwarz Weiss Reinigung GmbH übernimmt die Praxisreinigung in Arztpraxen und Zahnarztpraxen, also die Reinigung und desinfizierende Reinigung von Behandlungs-, Warte- und Funktionsräumen nach der Einteilung in Risikobereiche. Gearbeitet wird nach dem Hygieneplan der Praxis, mit eingewiesenen Kräften und einem Nachweis je Bereich. Marktüblich sind 25 bis 50 Euro je Stunde, mit Desinfektionsleistungen 50 bis 70 Euro (Marktspanne deutscher Anbieter, Stand 2026).
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| Risikobereich | Räume in einer Praxis | Behandlung der Fläche |
|---|---|---|
| ohne Infektionsrisiko | Verwaltung, Flure ohne Patientenkontakt, Personalraum | reinigen |
| mit möglichem Infektionsrisiko | Wartezimmer, Anmeldung, Patienten-WC | reinigen, Handkontaktflächen desinfizierend |
| mit besonderem Infektionsrisiko | Behandlungsräume, Labor, Sterilisationsraum, Entsorgung | desinfizierende Reinigung |
| mit besonderem Risiko für Patienten | Eingriffsraum, ambulanter OP | desinfizierende Reinigung nach festem Plan |
| Raum | Täglich | Nach Bedarf oder Kontamination |
|---|---|---|
| Anmeldung und Wartezimmer | Böden, Tresen, Stuhllehnen, Türklinken, Lichtschalter, Spielecke | Sichtkontamination sofort, Polster nach Vorgabe |
| Behandlungsraum | Boden, Liege, Beistelltisch, Armlehnen, Griffe, Waschplatz | nach jedem Patienten durch das Praxisteam, nicht durch uns |
| Zahnärztliche Behandlungseinheit | Boden, Umfeld der Einheit, Schrankfronten, Griffe | Einheit selbst bleibt beim Praxispersonal |
| Labor und Sterilisation | Boden, Arbeitsflächen frei geräumt, Griffe, Spüle | Arbeitsflächen nach Vorgabe des Hygieneplans |
| Patienten-WC | WC, Waschbecken, Armaturen, Spender, Boden, Griffe | bei Verschmutzung sofort, Frequenz nach Hygieneplan |
| Eingriffsraum | Boden, alle horizontalen Flächen, Türen, Leuchtengriffe | nach jedem Eingriff, vor dem nächsten Programmpunkt |
Ein Flächendesinfektionsmittel wirkt in der Konzentration und Einwirkzeit, die der Hersteller angibt, und sonst nicht. Wird die Fläche nach zwei Minuten trocken gewischt, obwohl fünfzehn angegeben sind, war es eine Reinigung mit Geruch. Wir sagen deshalb nicht zu, Keime oder Viren zu beseitigen, denn diese Wirkaussage kann ein Reinigungsdienstleister nicht halten. Zugesagt wird die Flächendesinfektion nach Herstellerangabe, dokumentiert je Bereich.
Die Wahl des Mittels trifft nicht die Reinigungsfachkraft, sondern Ihr Hygieneplan. Er legt den Wirkungsbereich fest, also ob bakterizid und levurozid ausreicht oder ob begrenzt viruzid verlangt wird, woraus sich Produkt, Ansatz und Einwirkzeit ergeben. Wir arbeiten mit dem Mittel, das dort steht, und tauschen es nicht gegen ein günstigeres.
Im Behandlungsraum folgen aus Konzentration und Einwirkzeit drei Arbeitsregeln für die Flächendesinfektion. Angesetzt wird tagesfrisch und dosiert, nicht nach Augenmaß aus dem Kanister. Der Wischbezug wird je Raum gewechselt, sodass nichts aus dem Labor ins Wartezimmer wandert. Gearbeitet wird von der reinen zur unreinen Zone, weshalb das Patienten-WC zuletzt drankommt.
Eine allgemeingültige Frequenz für Arztpraxen gibt es nicht, sie steht in Ihrem Hygieneplan. Dessen Erstellung ist Pflicht, denn § 23 Abs. 5 IfSG verlangt für medizinische Einrichtungen einen Hygieneplan, und für Praxen mit invasiven Eingriffen greift zusätzlich die Landesverordnung nach § 23 Abs. 8 IfSG. Welche Frequenz für welchen Raum gilt, folgt damit aus dem Plan Ihres Bundeslandes und Ihrer Praxis, nicht aus einer bundesweiten Tabelle.
Behandlungsräume, Patienten-WC und Verkehrsflächen laufen an jedem Öffnungstag, Verwaltung und Personalraum seltener. Der Eingriffsraum folgt dem Programm statt dem Kalender, weil nach jedem Eingriff aufbereitet wird. Wie Frequenzen vertraglich festgehalten werden, steht unter wie Intervalle festgelegt und abgerechnet werden.
Die Verantwortung für den Hygieneplan liegt beim Praxisinhaber und lässt sich nicht an einen Dienstleister abgeben. Wer Ihnen anbietet, den Plan zu übernehmen, verkauft etwas, das er nicht liefern kann, denn haftbar bleiben bei einer Begehung Sie. Diese Grenze sagen wir vor dem Vertrag, nicht danach.
Leisten kann ein Dienstleister die dokumentierte Umsetzung. Wir übersetzen Ihren Hygieneplan in ein Leistungsverzeichnis mit Raum, Fläche, Mittel, Einwirkzeit und Frequenz, lassen es gegenzeichnen und arbeiten danach. Ändert sich der Plan, ändert sich das Verzeichnis, bevor die Kraft wiederkommt.
Die Sorge, dass bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt niemand belegen kann, wer welche Fläche wann desinfiziert hat, ist berechtigt. Wir lösen sie über ein Nachweisblatt je Bereich mit Datum, Kürzel, Mittel und Ansatz. Das Blatt bleibt in der Praxis und nicht im Auto der Reinigungsfachkraft, sodass Sie es aus dem Ordner ziehen können, während der Prüfer im Raum steht.
Praxisreinigung findet in einem Fenster statt, das keine andere Gewerbefläche kennt, nämlich zwischen dem letzten Patienten und dem Abschließen der Praxis. Es ist kurz und verschiebt sich fast täglich. Ein Dienstleister, der um 17:30 Uhr anrückt und um 17:35 Uhr den Flur nass hat, steht irgendwann mit dem Wagen im Wartezimmer, in dem noch zwei Patienten sitzen.
Den Startpunkt löst deshalb Ihre Praxis aus, nicht die Uhr. Die Reinigungsfachkraft beginnt nach dem Signal aus der Anmeldung und arbeitet in fester Reihenfolge vom Behandlungsbereich bis ins Wartezimmer. Zieht die Sprechstunde über, startet sie im hinteren Trakt, der ohnehin frei ist.
Läuft die Praxis deutlich länger, greift einer von zwei Wegen aus dem Vertrag. Entweder verschiebt sich der Einsatz auf das Fenster am Folgemorgen vor Praxisöffnung, oder die Kraft bleibt und die Mehrzeit wird nach Stunden abgerechnet. Das entscheiden Sie einmal, nicht jedes Mal neu um 18 Uhr.
Eine Reinigungsfachkraft, die zum ersten Mal in einer Praxis arbeitet, kennt den Unterschied zwischen patientennaher Fläche und Möbeloberfläche nicht von allein. Jede Kraft wird vorab in Ihren Hygieneplan eingewiesen, festgehalten mit Datum und Unterschrift. Das gilt für die Vertretung wie für die Stammkraft, denn eine nicht eingewiesene Vertretung ist in einer Praxis ein Risiko und kein Ersatz.
Der Nachweis, dass eine Fläche desinfizierend und nicht nur reinigend behandelt wurde, entsteht nicht im Nachhinein, sondern über den protokollierten Ansatz, das Nachweisblatt je Bereich und die Kontrolle der Objektleitung vor Ort. Weil in Ihrer Praxis an jedem Werktag gereinigt wird, kommt diese Kontrolle monatlich und wird protokolliert. Meldet Ihre Anmeldung einen Mangel, hören Sie noch am selben Werktag von der Objektleitung, und die Nacharbeit steht innerhalb von 24 Stunden.
Marktüblich sind 25 bis 50 Euro je Stunde für die Praxisreinigung im Standard und 50 bis 70 Euro je Stunde, sobald Desinfektionsleistungen dazukommen (Marktspanne deutscher Anbieter, Stand 2026). Was wir selbst ansetzen, steht nach der Begehung im Angebot, je Risikobereich getrennt nach reinigender und desinfizierender Behandlung.
Dazu gehört eine ehrliche Auskunft. Wie hoch der Aufschlag gegenüber einer reinen Büroreinigung ausfällt, lässt sich aus beiden Spannen ableiten, wird aber von keiner belastbaren Quelle als Prozentsatz ausgewiesen. Wer Ihnen einen festen Prozentwert nennt, hat ihn selbst gebildet. Wir nennen deshalb keinen, sondern legen offen, woher der Unterschied kommt.
Er kommt aus der Zeit. Im Eingriffsraum und im ambulanten OP liegt der Leistungswert bei 25 bis 60 Quadratmetern je Stunde (RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung, Stand Juli 2020), also bei einem Bruchteil einer Bürofläche, wobei genormte Leistungszahlen nicht existieren. Dazu kommen Einwirkzeiten, Bezugswechsel je Raum und das Ansetzen der Lösung. Wie daraus der Monatspreis wird, rechnen wir unter wie sich der Monatspreis Schritt für Schritt ergibt vor.
Praxisreinigung läuft als Dauervertrag, und wir binden Sie dabei nicht an eine Standardlaufzeit. Laufzeit und Kündigungsfrist stimmen wir auf Ihre Praxis und deren Betrieb ab. Eine Praxis, die einen Nachfolger sucht oder in zwei Jahren umzieht, braucht eine kürzere Bindung als eine Gemeinschaftspraxis mit eigenem Eingriffsraum, in der jede neue Kraft erst auf den Hygieneplan eingewiesen werden muss. Was ein solcher Vertrag sonst regelt, steht unter was im Reinigungsvertrag geregelt wird. Der Standort, der Ihre Praxis betreut, führt eine Betriebshaftpflicht mit 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Alle Kräfte werden schriftlich auf Verschwiegenheit verpflichtet, weil Patientennamen an der Anmeldung liegen und auf Bildschirmen stehen.
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Gefragt wird meist nach der Putzfrau, gemeint ist die Reinigungskraft. Sie bearbeitet Böden, Handkontaktflächen und patientennahe Flächen, je Raum nach dem Risikobereich. Verwaltung und Flure werden gereinigt, Behandlungs- und Eingriffsräume desinfizierend gereinigt.
Reinigen und desinfizierendes Reinigen nach Hygieneplan, Bezugswechsel je Raum, Arbeiten von der reinen zur unreinen Zone, Auffüllen der Spender, Führen des Nachweisblatts. Instrumente und Medizinprodukte gehören nicht dazu.
Eine bundesweit einheitliche Frequenz gibt es nicht, maßgeblich ist der Hygieneplan der Praxis. Dieser Plan ist nach § 23 Abs. 5 IfSG Pflicht, bei invasiven Eingriffen zusätzlich über die Landesverordnung nach § 23 Abs. 8 IfSG.
Nein. Praxiswäsche braucht eine desinfizierende Aufbereitung, die eine Haushaltsmaschine nicht zuverlässig erreicht, und die Aufbereitung von Berufs- und Schutzkleidung ist Sache des Arbeitgebers.
Nach Lohngruppe 1 für die Innen- und Unterhaltsreinigung, tariflich gebunden und allgemeinverbindlich. Einen eigenen Tarif für Praxisreinigung gibt es nicht, die geltenden Beträge stehen auf der Seite zur Gebäudereinigung.
Gefragt wird oft nach dem Lohn einer Putzfrau, tariflich gibt es nur die Lohngruppen des Gebäudereiniger-Handwerks. Lohngruppe 1 markiert die Untergrenze und nicht den Zielwert, allgemeinverbindlich über eine Rechtsverordnung.
Marktüblich 25 bis 50 Euro je Stunde im Standard und 50 bis 70 Euro je Stunde mit Desinfektionsleistungen (Marktspanne deutscher Anbieter, Stand 2026).
DIN 13063:2021-09 sowie die KRINKO-Empfehlung zur Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen in der Fassung 2026. Verbindlich werden beide für eine Praxis über deren Hygieneplan.
Nein, nur die Flächen, die der Hygieneplan vorsieht. Die Wirkung hängt an Konzentration und Einwirkzeit nach Herstellerangabe.
Schwarz Weiss Reinigung GmbH, Radolfzeller Straße 36, 78467 Konstanz, +49 176 21832425, info@s-w-r.eu
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